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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD ersetzt ältere Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, wie sie bereits für große Konzerne gelten. Sie erweitert diese inhaltlich, präzisiert die Anforderungen, regelt die Prüfungspflichten (analog zur Prüfung finanzieller Kennzahlen durch Wirtschaftsprüfer) und dehnt sie vor allem auch schrittweise auf die meisten mittelständischen und auch viele kleine Unternehmen aus. Sie wird nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf EU- und nationaler Ebene voraussichtlich ab Geschäftsjahr 2024 wirksam.

Unser kostenlos zum Download verfügbares Fact Sheet gibt einen Überblick über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsprozesses und den zu erwartenden Impact für Unternehmen.

Letztes Update: März 2023

Ingdilligenz - Unternehmensberatung Würzburg für Nachhaltigkeitsstrategie

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