Ingdilligenz GmbH

CBAM-Beratung

mit Struktur

Starten Sie jetzt Ihren Weg zur Carbon Border Adjustment Mechanism-Konformität — erfolgreich, sicher und effizient.

20+ Consultants

100+ erfolgreiche Kundenprojekte

10+ Branchen

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Consultants

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CBAM-Anforderungen meistern — mit klarer Beratung

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der neuen CBAM-Anforderungen.

Kick-Off

Wir klären Ihren konkreten Bedarf, prüfen Ihre Betroffenheit und definieren gemeinsam die Anforderungen für eine regelkonforme Umsetzung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus.

Wir klären Ihren konkreten Bedarf, prüfen Ihre Betroffenheit und definieren gemeinsam die Anforderungen für eine regelkonforme Umsetzung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus.

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Datenanforderungen verstehen

Datenanforderungen verstehen

Wir analysieren Ihre Importdaten, unterstützen bei Emissionswerten und Lieferantenkommunikation und bereiten Daten für Quartalsberichte oder die Regelphase auch als XML-Report auf.

Wir analysieren Ihre Importdaten, unterstützen bei Emissionswerten und Lieferantenkommunikation und bereiten Daten für Quartalsberichte oder die Regelphase auch als XML-Report auf.

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Ingdilligenz als CBAM-Bevollmächtigter

Delegieren Sie die Berichtseingabe an uns: Wir bereiten Ihre Daten strukturiert auf und übernehmen die vollständige und fristgerechte Eingabe der CBAM-Berichte.

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Vorbereitung für die Regelphase

Seit 01.01.2026 läuft die CBAM-Regelphase. Wir unterstützen Sie bei der Kostenanalyse für 2026 und entwickeln mit Ihnen eine Strategie zum Umgang mit CBAM.

Seit 01.01.2026 läuft die CBAM-Regelphase. Wir unterstützen Sie bei der Kostenanalyse für 2026 und entwickeln mit Ihnen eine Strategie zum Umgang mit CBAM.

Kostenkontrolle durch verifizierte Emissionswerte

Wir unterstützen Sie bei Lieferanten-Support und Kapazitätsaufbau, um mittelfristig verifizierte Emissionswerte zur Kostenoptimierung nutzen zu können.

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Vermeiden von Sanktionen

Bis 31.12.2025 mussten Quartalsberichte im Übergangsregister gemeldet werden. Wir unterstützen Sie dabei, Sanktionen für fehlende oder unvollständige Meldungen zu vermeiden.

Bis 31.12.2025 mussten Quartalsberichte im Übergangsregister gemeldet werden. Wir unterstützen Sie dabei, Sanktionen für fehlende oder unvollständige Meldungen zu vermeiden.

Was uns ausmacht

So unterstützen wir Sie bei den CBAM-Anforderungen:

Individuelle Prozessbegleitung

Von der fachlichen Begleitung bis zur Rolle von Ingdilligenz als CBAM-Vertreter – wir passen unsere Beratung an Ihre individuelle Unternehmensrealität an.
Von der fachlichen Begleitung bis zur Rolle von Ingdilligenz als CBAM-Vertreter – wir passen unsere Beratung an Ihre individuelle Unternehmens-realität an.

Klare Anforderungen

Mit unserer fachlichen Expertise können wir CBAM-Anforderungen in verständliche Schritte und klare Prozesse übersetzen. So wird komplexe Theorie praktisch umsetzbar.

Zukunftsfähigkeit sicherstellen

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Nachhaltigkeitsanforderungen fachgerecht zu erfüllen und so die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Nachhaltigkeitsan-forderungen fachgerecht zu erfüllen und so die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Nachhaltigkeitsan-forderungen fachgerecht zu erfüllen und so die Zukunfts-fähigkeit Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Berater:innen am PC

Reporting strategisch nutzen

Wir verbinden CBAM-Anforderungen mit strategischer Nachhaltigkeit. So können wir diese nicht nur erfüllen, sondern strategiebezogene Maßnahmen, Ziele und Projekte ableiten.

Erfolgsgeschichten

Diese CBAM-Projekte durften wir bereits erfolgreich mit unseren Kunden realisieren:

Der CBAM-Prozess

Mit unserem bewährten Beratungsprozess erfüllen Sie die neuen CBAM-Anforderungen.

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Kick-Off

Durch die Analyse Ihrer Importe und Wertschöpfungskette ermitteln wir, in welchem Umfang Ihr Unternehmen von CBAM betroffen ist.

Durch die Analyse Ihrer Importe und Wertschöpfungs-kette ermitteln wir, in welchem Umfang Ihr Unternehmen von CBAM betroffen ist.

Berichtsvorbereitung

Berichts-vorbereitung

Wir bereiten grundsätzliche Vorgaben für Sie auf und unterstützen beim Austausch mit Ihren Lieferanten.

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Datensammlung

Daten-sammlung

Wir strukturieren die Anforderungen für Ihre Stammdaten und Transaktionsdaten, sodass Sie die Ermittlung reibungslos durchführen können.

Wir strukturieren die Anforderungen für Ihre Stammdaten und Transaktions-daten, sodass Sie die Ermittlung reibungslos durchführen können.

Berichterstellung

Bericht-erstellung

Auf Grundlage der gesammelten Daten und Emissionsfaktoren erstellen wir Ihren CBAM-Bericht.

Auf Grundlage der gesammelten Daten und Emissions-faktoren erstellen wir Ihren CBAM-Bericht.

Berichtsabgabe

Berichts-abgabe

Wenn gewünscht, reichen wir Ihren finalen Bericht bei der deutschen Emissionshandelsstelle der europäischen Zollbehörde im CBAM-Portal ein.

Wenn gewünscht, reichen wir Ihren finalen Bericht bei der deutschen Emissions-handels-stelle der euro-päischen Zoll-behörde im CBAM-Portal ein.

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Regelphase

Wir unterstützen bei Kostenanalyse, Liquiditätsplanung und Ihrem Setup für die künftigen Zertifikatskäufe. 

Wir unterstützen bei Kostenanalyse, Liquiditätsplanung und Ihrem Setup für die künftigen Zertifikatskäufe. 

Häufig gestellte Fragen zu CBAM (FAQ)

Was bedeutet CBAM und wer ist davon betroffen?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. Ziel der CBAM-Verordnung ist es, sicherzustellen, dass für bestimmte importierte Waren vergleichbare CO₂-Kosten anfallen wie für innerhalb der EU produzierte Güter. Dadurch soll sogenanntes Carbon Leakage, also die Verlagerung emissionsintensiver Produktionen in Länder mit geringeren Klimastandards, verhindert werden. 

Betroffen sind Unternehmen, die bestimmte Waren aus Nicht-EU-Staaten in die Europäische Union importieren. Derzeit umfasst der Mechanismus insbesondere folgende Warengruppen: 

  • Eisen und Stahl 
  • Aluminium 
  • Zement 
  • Düngemittel 
  • Wasserstoff 
  • Elektrizität 

 

Ob ein Produkt tatsächlich unter CBAM fällt, richtet sich nach der jeweiligen Warentarifnummer (KN-/HS-Code) gemäß Anhang I der CBAM-Verordnung. Zudem gilt eine Mengenschwelle von 50 Tonnen. 

Die CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 trat ursprünglich im Mai 2023 in Kraft, sah allerdings bis Ende 2025 eine Übergangsphase vor. Seit Januar 2026 begann die endgültige Umsetzungsphase. Unternehmen dürfen betroffene Waren nur noch als zugelassene CBAM-Anmelder importieren. Zusätzlich müssen sie CBAM-Zertifikate erwerben und jährlich die in den importierten Waren enthaltenen CO₂-Emissionen ausgleichen, soweit diese nicht bereits im Ursprungsland mit einem vergleichbaren CO₂-Preis belegt wurden. 

CBAM bringt für viele Importeure neue Compliance-, Daten- und Kostenanforderungen mit sich. Unternehmen müssen unter anderem Emissionsdaten ihrer Lieferanten beschaffen, Berichts- und Dokumentationspflichten erfüllen, den Status als zugelassener CBAM-Anmelder beantragen und den Bedarf an CBAM-Zertifikaten planen und verwalten. 

Die finanziellen Auswirkungen hängen dabei unter anderem von den importierten Waren, den tatsächlichen Emissionen, dem Preis der CBAM-Zertifikate und bereits gezahlten CO₂-Abgaben im Herkunftsland ab. Da sich die regulatorischen Anforderungen und Marktbedingungen weiterentwickeln, sollten Unternehmen ihre CBAM-Strategie regelmäßig überprüfen. 

Zu einer belastbaren Datengrundlage gehören insbesondere: 

  • Warentarifnummern (KN-/HS-Codes) 
  • Importmengen 
  • Ursprungsländer 
  • Lieferanteninformationen 
  • direkte und indirekte CO₂-Emissionen 
  • Nachweise über bereits gezahlte CO₂-Kosten im Herkunftsland 

 

Da viele dieser Informationen aus der Lieferkette stammen, ist eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und gegebenenfalls Vorlieferanten erforderlich. 

Die CBAM-Kosten hängen von mehreren Faktoren ab und lassen sich nicht pauschal beziffern. Entscheidend sind insbesondere die Menge der importierten Waren, die in den Produkten enthaltenen CO₂-Emissionen (Embedded Emissions), der aktuelle Preis der CBAM-Zertifikate, der sich am EU-Emissionshandel (EU ETS) orientiert, sowie ein gegebenenfalls bereits im Herkunftsland gezahlter CO₂-Preis, der angerechnet werden kann. 

Je höher die Emissionen eines Produkts und je höher der CO₂-Preis im EU-Emissionshandel, desto höher fallen in der Regel die CBAM-Kosten aus.  

Eine CBAM-Beratung unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen der CBAM-Verordnung effizient und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Rahmenbedingungen umzusetzen. Je nach Ausgangssituation umfasst eine Beratung beispielsweise die Analyse der Betroffenheit und der relevanten Warentarifnummern, die Unterstützung bei der Datenerhebung und Emissionsberechnung, die Kommunikation mit Lieferanten und die Vorbereitung der CBAM-Berichterstattung.  

Weitere Informationen anfordern

Wir senden Ihnen kostenfreies Informationsmaterial zu unserer CBAM-Beratung per E-Mail zu. Dazu gehören weitere Informationen zu unserem Beratungsansatz, Referenzen und Erfolgsgeschichten unserer Kunden.

Wir verwenden Ihre Daten nur im Rahmen Ihrer Anfrage.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Haben Sie für die CBAM-Übergangsphase Ihre Quartalsberichte eingereicht?

Fehlende und/oder unvollständige Quartalsberichte müssen nachgereicht werden, da sonst Sanktionen folgen können.

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Ingdilligenz - Unternehmensberatung Würzburg für Nachhaltigkeitsstrategie

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